Die PPQ M2 gehört zu den Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS) mit PTB-Zeichen. Den Umgang mit Waffen erlaubt das Gesetz ab 18 Jahren (Paragraph 2 Absatz 1 WaffG); für Kauf und Besitz einer solchen SRS-Pistole brauchen Sie dann keine Erlaubnis (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 WaffG), für die passenden Kartuschen gilt dasselbe (Nummer 1.4). Bei uns bestellen Sie die Pistole mit einem Altersnachweis.
Führen heißt, die Pistole außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte bei sich zu haben (Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 4 WaffG). Dafür brauchen Sie den Kleinen Waffenschein (Paragraph 10 Absatz 4 WaffG). Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Sportveranstaltungen oder Märkten ist das Führen auch mit diesem Schein verboten (Paragraph 42 Absatz 1 WaffG). Voraussetzungen und Antrag erklärt unser Ratgeber Kleiner Waffenschein.
Der Kleine Waffenschein erlaubt kein Schießen. Ohne Schießerlaubnis schießen Sie nur auf einer Schießstätte oder im befriedeten Besitztum, als Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung (Paragraph 12 Absatz 4 WaffG). Auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist das Schießen ohne Erlaubnis auch an Silvester nicht zulässig. Weitere Schreckschusspistolen und CO2-Pistolen finden Sie in unserer Kollektion Freie Waffen ab 18.
Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr. Anbieter: Guns of Kosta, Inhaber Konstantinos Papantoniou, Holzrichterstraße 15, 42281 Wuppertal. Hinweis: Das Führen in der Öffentlichkeit ohne Kleinen Waffenschein ist strafbar (Paragraph 10 Absatz 4, Paragraph 52 WaffG). Diese Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung (Stand: Oktober 2026).