Welche Waffen mit kleinem Waffenschein geführt werden dürfen
Der Kleine Waffenschein erlaubt in Deutschland ausschließlich das Führen von Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen mit PTB-Zeichen (§ 10 Absatz 4 Satz 4 WaffG). Erwerb und Besitz sind ab 18 Jahren erlaubnisfrei, nur das Führen in der Öffentlichkeit braucht die Erlaubnis. Scharfe Waffen, Luftdruck- und CO2-Waffen mit dem F im Fünfeck, Messer und Anscheinswaffen sind nicht erfasst. Stand: Juli 2026.
Kurz gesagt: Der Kleine Waffenschein erlaubt in Deutschland ausschließlich das Führen von Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen mit PTB-Zeichen (§ 10 Absatz 4 Satz 4 WaffG). Erwerb und Besitz sind ab 18 Jahren erlaubnisfrei, nur das Führen in der Öffentlichkeit braucht die Erlaubnis. Scharfe Waffen, Luftdruck- und CO2-Waffen mit dem F im Fünfeck, Messer und Anscheinswaffen sind nicht erfasst. Stand: Juli 2026.
Die Frage, welche Waffen der Kleine Waffenschein abdeckt, hat eine kurze und eine lange Antwort. Die kurze: nur Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Die lange Antwort steht im Waffengesetz, und sie ist dort interessant, wo im Alltag die Fehler passieren: beim Unterschied zwischen Besitz und Führen, beim Transport und bei der Frage, was diese Erlaubnis ausdrücklich nicht abdeckt.
Als lizenzierter Fachhandel in Wuppertal bekommt Kosta diese Fragen regelmäßig gestellt. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage sachlich ein: welche Waffen erfasst sind, welche Voraussetzungen die Behörde prüft, was der Kleine Waffenschein kostet und wo die Grenze zu den erlaubnispflichtigen Waffen verläuft. Alle Paragraphen ohne Gesetzesangabe beziehen sich auf das Waffengesetz (WaffG).
Was ist der Kleine Waffenschein?
Der Kleine Waffenschein ist die behördliche Erlaubnis, Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit zu führen. Rechtsgrundlage ist § 10 Absatz 4 Satz 4 WaffG, der auf Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nummer 2 und 2.1 verweist. Dort steht der entscheidende Satz: Für diese Waffen entfallen der Sachkundenachweis, der Bedürfnisnachweis und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Eingeführt wurde der Kleine Waffenschein mit dem Waffengesetz 2002, das am 1. April 2003 in Kraft trat.
Er ist damit die schmalste Erlaubnis, die das Waffenrecht in Deutschland kennt: Er erlaubt das Führen und sonst nichts. Er ersetzt keine Waffenbesitzkarte (WBK), berechtigt nicht zum Erwerb scharfer Waffen wie Pistolen oder Gewehre, nicht zum Schießen und nicht zur Teilnahme an sportlichen oder jagdlichen Disziplinen.
Die Zahl der Bürger mit dieser Erlaubnis steigt: Waren am 31. Dezember 2020 noch 705.506 gültige Kleine Waffenscheine registriert, so waren es Ende 2025 bereits 906.141 (Quelle: Deutscher Bundestag, heute im bundestag). Umso wichtiger ist es, die Reichweite dieser Erlaubnis zu kennen, denn ein Verstoß gegen die Regeln zum Führen ist kein Kavaliersdelikt.
Welche Waffen erfasst der Kleine Waffenschein?
Der Kleine Waffenschein erfasst ausschließlich SRS-Waffen, also Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3. Drei Gruppen sind gemeint:
- Schreckschusswaffen: Eine Schreckschusswaffe verschießt Kartuschenmunition und treibt kein Geschoss durch den Lauf. Der Knall entsteht allein durch die Treibladung der Kartusche, meist im Kaliber 9 mm P.A.K.
- Reizstoffwaffen: Waffen, die Kartuschen mit Reizgas verschießen, etwa mit CS-Gas oder mit Pfeffer-Wirkstoff. Gemeint sind Schusswaffen, nicht Sprühdosen.
- Signalwaffen: Waffen für pyrotechnische Munition, also für Leucht- und Seenot-Signale.
Umgangssprachlich heißen diese Waffen oft Gaspistolen oder Schreckschussrevolver. Die Verwendung solcher Alltagsbegriffe ändert nichts an der Einstufung: Gaspistolen sind Schreckschusswaffen im Sinne des Gesetzes, und für sie gelten dieselben Regeln wie für alle Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen.
Entscheidend ist bei allen drei Gruppen die Bauart. Die Waffe muss der nach § 8 Beschussgesetz zugelassenen Bauart entsprechen und das PTB-Zulassungszeichen tragen: das Kürzel PTB im Kreis, aufgebracht auf Lauf oder Verschluss. Fehlt dieses Zeichen, gilt die Waffe waffenrechtlich als erlaubnispflichtig, und eine Erlaubnis zum Führen wird dafür nicht erteilt. Wie das Zeichen aussieht, erklärt der Ratgeber zur Bedeutung des PTB-Zeichens.
Nicht erfasst sind Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen mit dem Kennzeichen F im Fünfeck. Diese Freizeitwaffen dürfen ab 18 Jahren erworben werden, geführt werden dürfen sie nicht, auch nicht mit einem Kleinen Waffenschein. Welche Waffen Sie ganz ohne Erlaubnis erwerben dürfen, lesen Sie im Ratgeber Welche Waffen ohne Waffenschein erlaubt sind.
Was ist ohne Kleinen Waffenschein erlaubt?
Erwerb und Besitz von Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen mit PTB-Zeichen sind ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3; die Altersgrenze folgt aus § 2 Absatz 1). Das Gleiche gilt für die zugehörige Munition. Sie dürfen eine solche Waffe also ohne Erlaubnis kaufen und zu Hause besitzen. Erst das Führen ist erlaubnispflichtig, und hier verläuft die Trennlinie, die im Alltag am häufigsten missverstanden wird.
Führen bedeutet nach Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 4: die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausüben. Ob die Waffe geladen ist und ob Munition dabei ist, spielt keine Rolle. Wer eine Schreckschusspistole ungeladen in der Jackentasche trägt und das Haus verlässt, führt sie im Sinne des Gesetzes und braucht dafür den Kleinen Waffenschein. Fehlt er, ist das eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht ist (§ 52 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a).
In der eigenen Wohnung, auf dem eigenen Grundstück und in den eigenen Geschäftsräumen brauchen Sie dagegen keinen Kleinen Waffenschein. Auch der Transport bleibt erlaubnisfrei: Wer die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen befördert, zu einem nachvollziehbaren Zweck wie der Fahrt vom Waffengeschäft nach Hause oder zur Reparatur, benötigt dafür keine Erlaubnis zum Führen (§ 12 Absatz 3 Nummer 2).
Im Netz kursieren viele Angebote unter Schlagworten wie freie Waffen Shop, die Erwerb und Führen vermischen. Der Unterschied ist aber kein Detail, sondern die Grenze zwischen erlaubnisfrei und strafbar.
Welche Waffen bleiben trotz Kleinem Waffenschein tabu?
Der Kleine Waffenschein gilt nur für Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen. Alles andere bleibt außen vor, und diese Grenze wird häufig unterschätzt:
- Scharfe Waffen: Pistolen, Revolver und Gewehre wie Büchsen und Flinten sind erlaubnispflichtig. Erwerb und Besitz laufen über die Waffenbesitzkarte, gelb oder grün; für das Führen in der Öffentlichkeit bräuchte es einen regulären Waffenschein, den die Behörde nur in seltenen Ausnahmefällen erteilt.
- Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen mit dem F im Fünfeck: Gewehre und Pistolen bis 7,5 Joule Geschossenergie, etwa im Kaliber 4,5 mm. Der Erwerb ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei, das Führen nicht erlaubt. Diese Freizeitwaffen gehören außer Haus ungeladen in ein verschlossenes Behältnis.
- Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm: Ihr Führen ist nach § 42a grundsätzlich verboten, unabhängig von jeder waffenrechtlichen Erlaubnis. Ausgenommen ist der Transport im verschlossenen Behältnis.
- Elektroimpulsgeräte: Solche Produkte sind nur zulässig, wenn sie amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen. Der Kleine Waffenschein deckt sie nicht ab.
Ebenfalls nicht erfasst: das Schießen. Der Kleine Waffenschein erlaubt das Führen, nicht das Abfeuern. Kartuschenmunition darf außerhalb einer Schießstätte nur im eigenen befriedeten Besitztum oder mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers verschossen werden (§ 12 Absatz 4). In der Öffentlichkeit, also auch auf der Straße zu Silvester, ist jeder Schuss unzulässig. Ein Einsatz gegen Menschen ist ausschließlich in Notwehr- und Notstandslagen erlaubt (§§ 32 bis 35 StGB).
Wo und wie dürfen SRS-Waffen mit PTB-Zeichen geführt werden?
Wer eine Waffe führt, muss den Kleinen Waffenschein und einen Personalausweis oder Pass mit sich führen und bei einer Kontrolle vorzeigen (§ 38 Absatz 1). Wer die Dokumente nicht dabei hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro (§ 53).
Zur Trageweise ist eine Klarstellung nötig, weil im Netz oft das Gegenteil steht: Das Waffengesetz unterscheidet nicht ausdrücklich zwischen offenem und verdecktem Tragen. Verbindlich ist, dass durch das Mitführen die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden darf. Da Schreckschusswaffen wie scharfe Waffen aussehen, kann offenes Tragen Passanten erschrecken und Polizeieinsätze auslösen. Verdecktes Tragen vermeidet das. Viele Waffenbehörden nehmen es deshalb als Auflage nach § 9 in den Kleinen Waffenschein auf. Lesen Sie die Nebenbestimmungen in Ihrem Dokument: Für Sie sind genau sie verbindlich.
Ein hartes Verbot gilt für Veranstaltungen. Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen oder Märkten teilnimmt, darf keine Waffen führen; das gilt ebenso für Kino-, Theater- und Diskothekenbesuche und für Tanzveranstaltungen (§ 42 Absatz 1). Der Kleine Waffenschein hilft dort nicht, und ein Verstoß ist eine Straftat (§ 52 Absatz 3 Nummer 9). Für Versammlungen und Demonstrationen greift zusätzlich das Waffenverbot des Versammlungsrechts. Hinzu kommen Waffenverbotszonen, die Länder und Kommunen ausweisen können, etwa an Bahnhöfen.
Im Fahrzeug darf die Waffe zugriffsbereit sein, solange Sie selbst im Auto sind; verlassen Sie es, muss sie gegen den Zugriff Dritter gesichert verwahrt werden. Und in der Öffentlichkeit gilt dasselbe wie am Steuer: Alkohol und Waffen vertragen sich nicht.
Wer bekommt den Kleinen Waffenschein, und was kostet er?
Den Kleinen Waffenschein erteilt die für Ihren Wohnsitz zuständige Waffenbehörde, je nach Bundesland das Ordnungsamt, der Landkreis oder die Kreispolizeibehörde. Geprüft werden drei Voraussetzungen:
- Volljährigkeit: Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 2 Absatz 1).
- Zuverlässigkeit nach § 5: Die Behörde holt Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, aus dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und von der Polizei ein. Einschlägige Vorstrafen, Gewaltdelikte oder extremistische Bezüge stehen der Erlaubnis entgegen.
- Persönliche Eignung nach § 6: Hinweise auf Suchterkrankungen, auf eine Drogenabhängigkeit, auf Alkohol-Missbrauch oder auf erhebliche psychische Erkrankungen können ein amts- oder fachärztliches Gutachten erforderlich machen. Bestehen Zweifel an der Eignung, wird die Erlaubnis versagt.
Nicht verlangt werden ein Sachkundenachweis, ein Bedürfnisnachweis und eine Haftpflichtversicherung. Genau das unterscheidet die Voraussetzungen vom regulären Waffenschein, und genau so steht es in Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nummer 2. Für den Antrag genügen in der Regel das Antragsformular der Behörde und ein Ausweisdokument.
Die Gebühr setzt ebenfalls die zuständige Behörde fest; sie ist bundesweit nicht einheitlich und liegt je nach Bundesland und Kommune üblicherweise im unteren dreistelligen Bereich. Den genauen Betrag nennt Ihnen nur Ihre Waffenbehörde, fragen Sie ihn vor der Antragstellung ab. Der Kleine Waffenschein wird unbefristet erteilt. Die Behörde prüft Zuverlässigkeit und persönliche Eignung jedoch mindestens alle drei Jahre erneut (§ 4 Absatz 3). Entfällt eine Voraussetzung, folgt der Widerruf, und das ist die schärfste Maßnahme, die die Behörde hier trifft.
Aufbewahrung, Munition, Transport und typische Fehler
Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen sowie die zugehörige Munition sind so aufzubewahren, dass sie gegen Abhandenkommen und gegen den Zugriff Unbefugter geschützt sind (§ 36 Absatz 1). Mindeststandard ist ein festes, verschlossenes Behältnis; eine Schublade ohne Schloss reicht nicht. Bewahren Sie Waffe und Munition getrennt auf und überlassen Sie beides nur volljährigen, geschäftsfähigen Personen. Auch Munition gibt der Fachhandel erst ab 18 Jahren ab.
Auf dem eigenen Grundstück und in den eigenen Geschäftsräumen gelten dieselben Aufbewahrungspflichten. Für den Transport außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums gilt: ungeladen, nicht zugriffsbereit, im verschlossenen Behältnis. Wer das einhält, führt die Waffe rechtlich nicht.
Diese Fehler kosten in der Praxis den Kleinen Waffenschein:
- eine Schreckschusswaffe ohne Erlaubnis in der Öffentlichkeit führen,
- die Waffe zum Zeigen aus der Tasche holen, vor Freunden oder auf der Straße,
- sie zu öffentlichen Veranstaltungen, in Stadien oder in Clubs mitnehmen,
- Kartuschenmunition zu Silvester auf öffentlichen Wegen verschießen,
- Gaspistolen oder Schreckschusspistolen im Straßenverkehr oder in einem Streit vorzeigen.
Der letzte Punkt ist der teuerste. Wer eine Schreckschusspistole zieht, um jemanden einzuschüchtern, riskiert ein Strafverfahren wegen Bedrohung und verliert seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Damit ist der Kleine Waffenschein weg, und der Weg zur WBK für den Schießsport ist auf Jahre versperrt. Verstöße gegen die Vorschriften zum Mitführen, zur Aufbewahrung, zum Überlassen und zum Schießen sind Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
Der nächste Schritt: erlaubnispflichtige Waffen für Sport und Jagd
Der Kleine Waffenschein ist eine Erlaubnis mit engem Zuschnitt. Wer regelmäßig schießen möchte, im Verein, auf dem Stand oder auf der Jagd, geht einen anderen Weg: über die WBK. Sie setzt Sachkunde nach § 7 und ein Bedürfnis nach § 8 voraus, bei Sportschützen in der Regel nachgewiesen durch Vereinsmitgliedschaft, regelmäßiges Schießen über zwölf Monate und eine Verbandsbescheinigung; Jäger führen den Nachweis über den Jagdschein. Welche Farbe wofür steht, lesen Sie im Ratgeber zum Unterschied zwischen gelber und grüner WBK.
Für diesen Weg ist GunsofKosta der Ansprechpartner. Kosta führt als lizenzierter Fachhändler in Wuppertal und im Onlineshop erlaubnispflichtige Kurzwaffen, darunter Sportpistolen aus der Pistolen-Kollektion im Kaliber 9 mm Luger und Revolver, sowie Langwaffen, also Gewehre für Sport und Jagd. Was eine Langwaffe ausmacht, erklärt der Ratgeber Was ist eine Langwaffe. Jagdlich geeignete Büchsen in Kalibern wie .308 Win oder .30-06 und Flinten gehören zum Sortiment, ebenso die passende Munition, die Optik, das Zubehör und die Waffenpflege. Beim Zubehör beraten wir Sie auch zur passenden Montage. Schalldämpfer sind übrigens erlaubnispflichtiges Zubehör und werden an die WBK der zugehörigen Waffe gebunden. Das Sortiment richtet sich an Sportschützen, Jäger und Sammler in Deutschland.
Wer den Einstieg in den dynamischen Schießsport plant, findet im Ratgeber zur passenden 9-mm-Pistole für Sportschützen die Kriterien, auf die es ankommt: Abzugssystem, Laufachse, Ergonomie und Division. Erlaubnispflichtige Waffen geben wir ausschließlich nach Prüfung der Berechtigung ab: Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis.
Sie sind unsicher, welche Erlaubnis Sie brauchen? Sprechen Sie mit unserem Fachhandel, bevor Sie kaufen oder einen Antrag stellen. Bei Fragen zur Erwerbsberechtigung und zur Auswahl aus dem Sortiment ordnet Kosta Ihre Situation persönlich ein.